Was ist der Familiennachzug in der Schweiz?
Der Familiennachzug ermöglicht es in der Schweiz lebenden Personen, ihre engsten Familienangehörigen nachzuholen. Das Schweizer Recht unterscheidet dabei klar zwischen EU/EFTA-Bürgern — die von der Personenfreizügigkeit profitieren — und Drittstaatsangehörigen, für die deutlich strengere Regeln gelten.
Wer nachgezogen werden kann, hängt vom Status der in der Schweiz lebenden Person ab: Bewilligungstyp, Herkunftsland und Familienstand sind die drei entscheidenden Variablen.
Im Kern: Ehepartner und minderjährige Kinder. Für EU/EFTA-Bürger auch Kinder bis 21 Jahre und finanziell abhängige Verwandte. Für Drittstaaten gelten enge Definitionen — Eltern und Geschwister sind in der Regel ausgeschlossen.
Voraussetzungen im Detail
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Herkunft des in der Schweiz lebenden Sponsors stark.
| Kriterium | EU/EFTA-Bürger | Drittstaatsangehörige |
|---|---|---|
| Bewilligung Sponsor | B, C oder Niederlassungsbewilligung | Bewilligung B (mind. 1 Jahr) oder C |
| Einkommen | Ausreichend für Familie ohne Sozialhilfe | Bedarfsdeckend — strenge Prüfung |
| Wohnraum | Geeignete Wohnung für alle Familienmitglieder | Nachgewiesener geeigneter Wohnraum |
| Krankenversicherung | Für alle Familienmitglieder | Für alle Familienmitglieder |
| Kinder (Alter) | Bis 21 Jahre | Bis 18 Jahre |
| Integrationskriterien | Keine formellen Anforderungen | Sprachkenntnisse empfohlen, teils obligatorisch |
Für Kinder von Drittstaatsangehörigen im Alter von 12 bis 18 Jahren muss der Nachzug innerhalb von 5 Jahren nach Erteilung der Bewilligung des Sponsors beantragt werden. Wer diese Frist verpasst, hat kaum Chancen auf eine Genehmigung.
Verfahren Schritt für Schritt
Der Antrag wird in der Schweiz gestellt — nicht im Ausland. Der Sponsor in der Schweiz leitet das Verfahren ein.
Antrag bei der kantonalen Migrationsbehörde
Prüfung der Unterlagen
Genehmigung und Visumsantrag im Ausland
Einreise und Anmeldung
Das Dossier muss von Anfang an stimmen
Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen. ImmiLex prüft Ihr Dossier vorab und begleitet Sie durch das gesamte Verfahren.
Benötigte Dokumente
Die Dokumente für den Sponsor (in der Schweiz) und die nachziehende Person (im Ausland).
Dokumente des Sponsors
Gültige Aufenthaltsbewilligung, aktuelle Lohnabrechnungen (3 Monate), Mietvertrag, Krankenversicherungsnachweis für alle, Steuerauszug des letzten Jahres.
Dokumente der nachziehenden Person
Gültiger Reisepass, Heiratsurkunde oder Geburtsurkunden (Kinder), beglaubigte Übersetzungen, Strafregisterauszug (Drittstaaten), Lichtbilder.
Alle ausländischen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche, Französische oder Italienische übersetzt werden. Zusätzlich ist in den meisten Fällen eine Apostille oder Legalisation erforderlich. Fehlende Apostillen sind der häufigste Grund für Nachfristen.
Häufige Ablehnungsgründe
Diese Punkte führen in der Praxis am häufigsten zu Problemen oder Ablehnungen:
- Zu geringes Einkommen: Das Einkommen reicht nach Abzug aller Fixkosten nicht aus, um die Familie ohne Sozialhilfe zu unterhalten.
- Zu kleine Wohnung: Die Wohnfläche entspricht nicht den kantonalen Mindeststandards für die Personenanzahl.
- Fehlende oder fehlerhafte Dokumente: Apostillen, Übersetzungen oder amtliche Bestätigungen fehlen oder sind abgelaufen.
- Altersgrenze überschritten: Für Kinder von Drittstaatsangehörigen über 18 Jahre ist ein Nachzug grundsätzlich nicht mehr möglich.
- Fristversäumnis (12–18 Jahre): Der 5-Jahres-Antrag wurde nicht rechtzeitig gestellt.
- Strafregistereinträge: Einträge beim Sponsor oder der nachziehenden Person können zur Ablehnung führen.
Kein Risiko eingehen mit Ihrem Familiennachzug
Ein abgelehnter Antrag bedeutet Monate Verzögerung. ImmiLex erstellt das vollständige Dossier und begleitet Sie bis zur Genehmigung.
FAQ
Die häufigsten Fragen zum Familiennachzug in die Schweiz.
In der Regel 2 bis 6 Monate. EU/EFTA-Bürger erhalten die Bewilligung häufig schneller. Bei Drittstaatsangehörigen kann es durch Kontingentierungsregeln und zusätzliche Prüfungen länger dauern.
Grundsätzlich nur in Ausnahmefällen: wenn die Eltern dauerhaft pflegebedürftig sind und keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht. Das Verfahren ist komplex und wird restriktiv gehandhabt. Für EU-Bürger gibt es mehr Spielraum bei finanziell abhängigen Elternteilen.
Das Nettoeinkommen muss die Wohnungsmiete, alle Lebenshaltungskosten und die Krankenkassenprämien der gesamten Familie decken — ohne Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Die genaue Schwelle hängt vom Kanton und der Familiengrösse ab.
Entscheidend ist das Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung, nicht bei der Entscheidung. Der Antrag sollte also deutlich vor dem 18. Geburtstag gestellt werden. In jedem Fall empfehlen wir, diesen Punkt mit einem Experten zu klären.