Einbürgerung • Schweiz

Schweizer Staatsbürgerschaft — von der Berechtigung bis zum Pass

Nach 10 Jahren legalem Aufenthalt (Bewilligung C erforderlich) bietet die Schweiz ein strukturiertes Einbürgerungsverfahren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene. Sprache B1/A2, Integrationskriterien, Strafregisterauszug.

Wer kann einen Antrag stellen — Hauptvoraussetzungen

Die Einbürgerung ist ein Recht, keine Ermessensleistung — wenn alle Kriterien erfüllt sind, muss der Kanton sie gewähren. Das Verfahren umfasst Gemeinde, Kanton und das Bundesamt SEM.

01

10 Jahre gesamter legaler Aufenthalt

Die Jahre 8–18 in der Schweiz zählen doppelt (Art. 9 BüG). Zeit mit Studentenausweis zählt zur Hälfte.

Obligatorisch
02

Niederlassungsbewilligung C zum Zeitpunkt der Antragstellung

Ohne Bewilligung C ist eine Einbürgerung nicht möglich. Bewilligung C erfordert 5 Jahre (EU-15/EFTA) oder 10 Jahre (andere) kontinuierlichen Aufenthalt.

Obligatorisch
03

Sprache B1 mündlich / A2 schriftlich

In der Kantonssprache (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch). Zertifikat von einer vom SEM anerkannten Institution.

Obligatorisch
04

Finanzielle Unabhängigkeit

Keine Abhängigkeit von Sozialhilfe in den 3 Jahren vor dem Antrag. Keine ausstehenden Steuerschulden.

Obligatorisch
05

Integration

Respekt vor den Verfassungswerten, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, Kenntnisse der Schweizer Institutionen.

Obligatorisch
06

Sauberes Strafregister

Keine schwere strafrechtliche Verurteilung. Geringfügige Vergehen werden fallweise beurteilt.

Obligatorisch

Gemeinde, Kanton und Bund — drei Ebenen

1

Vorprüfung der Berechtigung

Wir prüfen Aufenthaltsjahre, C-Bewilligungsstatus, Sprachniveau und Integrationskriterien. Wir identifizieren den günstigsten Kanton, falls Flexibilität besteht.

ImmiLex
2

Sprachzertifikat

Erwerb des B1 mündlich / A2 schriftlich Zertifikats von einer SEM-anerkannten Institution. Dauer: 1–3 Monate.

Antragsteller
3

Gemeindedossier

Antrag bei der Wohngemeinde. Unterlagen: Wohnsitzbestätigung, Sprachzertifikat, Steuererklärungen (3 Jahre), Strafregisterauszug.

Antragsteller + ImmiLex · 2–6 Monate
4

Kantonale Prüfung

Der Kanton prüft alle Kriterien. Einige Kantone verlangen ein Integrationsgespräch. Dauer: 2–6 Monate.

Kanton
5

Bundesamt SEM

Das SEM erteilt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung. Dauer: 2–4 Monate.

SEM
6

Einbürgerungsfeier

Die Gemeinde stellt die Einbürgerungsurkunde aus. Von der Antragstellung bis zum Pass: typischerweise 12–24 Monate insgesamt.

Gemeinde

Erleichterte Einbürgerung — kürzere Fristen

Ehegatte eines Schweizer Bürgers

Nach 5 Jahren legalem Aufenthalt in der Schweiz + 3 Jahren Ehe. Erleichtertes Verfahren: keine kantonale Anforderung der C-Bewilligung.

Nachkommen der dritten Generation

Enkel von Einwanderern, die in der Schweiz aufgewachsen sind. Vereinfachtes Verfahren, mit Altersgrenze.

Staatenlose

Aufenthaltsvoraussetzungen auf 5 Jahre reduziert.

Honorare

Orientierende Beratung

CHF 250

1 Stunde • Abzug bei Mandat

  • Berechtigungsprüfung
  • Erforderliche Jahre und C-Bewilligungsstatus
  • Kantonsauswahl und Zeitplan

Behördenkosten:

  • Gemeindegebühren: CHF 100–500 je nach Kanton
  • Kantonsgebühren: CHF 100–800 je nach Kanton
  • Bundesgebühr SEM: CHF 100
  • Strafregisterauszug: CHF 20
  • Sprachtest: CHF 100–300

Häufige Fragen

Verliere ich meine bisherige Staatsangehörigkeit?

Die Schweiz erlaubt grundsätzlich die doppelte Staatsbürgerschaft. Sie müssen Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Prüfen Sie die Regeln Ihres Heimatlandes — manche Länder erlauben keine doppelte Staatsbürgerschaft.

Kann ich mich mit Bewilligung B (ohne C) einbürgern lassen?

Nein. Bewilligung C ist eine obligatorische Voraussetzung zum Zeitpunkt des Antrags. Sie müssen zuerst C erhalten und dann die Einbürgerung beantragen.

Zählen Jahre mit Bewilligung L?

Nein. Nur Jahre mit Bewilligung B oder C zählen zu den 10 Jahren. Die Jahre 8–18 zählen doppelt; Jahre mit Studentenausweis zählen zur Hälfte.

Kann ich in einem beliebigen Kanton einen Antrag stellen?

Sie müssen im Kanton Antrag stellen, in dem Sie derzeit gemeldet sind. Antragsteller mit Flexibilität können Kantone mit schnelleren und günstigeren Verfahren wählen (z.B. Schaffhausen, Glarus).

Was passiert, wenn der Kanton ablehnt?

Eine Ablehnung muss begründet werden und kann vor dem kantonalen Verwaltungsgericht und letztlich vor dem Bundesgericht angefochten werden.

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