Wer kann einen Antrag stellen — Hauptvoraussetzungen
Die Einbürgerung ist ein Recht, keine Ermessensleistung — wenn alle Kriterien erfüllt sind, muss der Kanton sie gewähren. Das Verfahren umfasst Gemeinde, Kanton und das Bundesamt SEM.
10 Jahre gesamter legaler Aufenthalt
Die Jahre 8–18 in der Schweiz zählen doppelt (Art. 9 BüG). Zeit mit Studentenausweis zählt zur Hälfte.
ObligatorischNiederlassungsbewilligung C zum Zeitpunkt der Antragstellung
Ohne Bewilligung C ist eine Einbürgerung nicht möglich. Bewilligung C erfordert 5 Jahre (EU-15/EFTA) oder 10 Jahre (andere) kontinuierlichen Aufenthalt.
ObligatorischSprache B1 mündlich / A2 schriftlich
In der Kantonssprache (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch). Zertifikat von einer vom SEM anerkannten Institution.
ObligatorischFinanzielle Unabhängigkeit
Keine Abhängigkeit von Sozialhilfe in den 3 Jahren vor dem Antrag. Keine ausstehenden Steuerschulden.
ObligatorischIntegration
Respekt vor den Verfassungswerten, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, Kenntnisse der Schweizer Institutionen.
ObligatorischSauberes Strafregister
Keine schwere strafrechtliche Verurteilung. Geringfügige Vergehen werden fallweise beurteilt.
ObligatorischGemeinde, Kanton und Bund — drei Ebenen
Vorprüfung der Berechtigung
Wir prüfen Aufenthaltsjahre, C-Bewilligungsstatus, Sprachniveau und Integrationskriterien. Wir identifizieren den günstigsten Kanton, falls Flexibilität besteht.
Sprachzertifikat
Erwerb des B1 mündlich / A2 schriftlich Zertifikats von einer SEM-anerkannten Institution. Dauer: 1–3 Monate.
Gemeindedossier
Antrag bei der Wohngemeinde. Unterlagen: Wohnsitzbestätigung, Sprachzertifikat, Steuererklärungen (3 Jahre), Strafregisterauszug.
Kantonale Prüfung
Der Kanton prüft alle Kriterien. Einige Kantone verlangen ein Integrationsgespräch. Dauer: 2–6 Monate.
Bundesamt SEM
Das SEM erteilt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung. Dauer: 2–4 Monate.
Einbürgerungsfeier
Die Gemeinde stellt die Einbürgerungsurkunde aus. Von der Antragstellung bis zum Pass: typischerweise 12–24 Monate insgesamt.
Erleichterte Einbürgerung — kürzere Fristen
Ehegatte eines Schweizer Bürgers
Nach 5 Jahren legalem Aufenthalt in der Schweiz + 3 Jahren Ehe. Erleichtertes Verfahren: keine kantonale Anforderung der C-Bewilligung.
Nachkommen der dritten Generation
Enkel von Einwanderern, die in der Schweiz aufgewachsen sind. Vereinfachtes Verfahren, mit Altersgrenze.
Staatenlose
Aufenthaltsvoraussetzungen auf 5 Jahre reduziert.
Honorare
Orientierende Beratung
CHF 2501 Stunde • Abzug bei Mandat
- Berechtigungsprüfung
- Erforderliche Jahre und C-Bewilligungsstatus
- Kantonsauswahl und Zeitplan
Full Service Einbürgerung
Ab CHF 4.500Vollständiges Dossier • Orientierungsgebühr abgezogen
- Berechtigungsprüfung und Kantonsauswahl
- Prüfung der Sprach- und Integrationsanforderungen
- Vollständiges Gemeinde- und Kantonsdossier
- Bundeseinreichung SEM und Follow-up
- Vollständige Unterstützung bis zum Einbürgerungsausweis
Behördenkosten:
- Gemeindegebühren: CHF 100–500 je nach Kanton
- Kantonsgebühren: CHF 100–800 je nach Kanton
- Bundesgebühr SEM: CHF 100
- Strafregisterauszug: CHF 20
- Sprachtest: CHF 100–300
Häufige Fragen
Verliere ich meine bisherige Staatsangehörigkeit?
Die Schweiz erlaubt grundsätzlich die doppelte Staatsbürgerschaft. Sie müssen Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Prüfen Sie die Regeln Ihres Heimatlandes — manche Länder erlauben keine doppelte Staatsbürgerschaft.
Kann ich mich mit Bewilligung B (ohne C) einbürgern lassen?
Nein. Bewilligung C ist eine obligatorische Voraussetzung zum Zeitpunkt des Antrags. Sie müssen zuerst C erhalten und dann die Einbürgerung beantragen.
Zählen Jahre mit Bewilligung L?
Nein. Nur Jahre mit Bewilligung B oder C zählen zu den 10 Jahren. Die Jahre 8–18 zählen doppelt; Jahre mit Studentenausweis zählen zur Hälfte.
Kann ich in einem beliebigen Kanton einen Antrag stellen?
Sie müssen im Kanton Antrag stellen, in dem Sie derzeit gemeldet sind. Antragsteller mit Flexibilität können Kantone mit schnelleren und günstigeren Verfahren wählen (z.B. Schaffhausen, Glarus).
Was passiert, wenn der Kanton ablehnt?
Eine Ablehnung muss begründet werden und kann vor dem kantonalen Verwaltungsgericht und letztlich vor dem Bundesgericht angefochten werden.