Schweiz — Aufenthaltsbewilligungen und Einwanderung

Jede Bewilligung zum Leben in der Schweiz

Von kurzfristigen Einsätzen bis zur Niederlassung — Leitfaden zu allen sechs Bewilligungsarten für EU/EFTA- und Nicht-EU-Bürger.

Kontingente 2026 unverändert: 4.000 L und 4.500 B für Nicht-EU. Kroatische Staatsangehörige mit voller Freizügigkeit ab 1. Januar 2025.

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EU/EFTA vs. Nicht-EU. EU/EFTA-Bürger melden sich nach der Einreise an — kein Kontingent, kein Inländervorrang, keine SEM-Genehmigung. Nicht-EU-Bürger stehen vor jährlichen Kontingenten, Arbeitgebersponsoring, Inländervorrang und Bundesgenehmigung.

Wichtige Daten

4.500
Bewilligungen B Nicht-EU
Bundeskontingent 2026
5/10 Jahre
Schwelle Bewilligung C
EU-15/EFTA: 5 Jahre • Andere: 10 Jahre
14 Tage
Anmeldung
Beim Einwohneramt nach Einreise
26
Kantone
Jeder verwaltet autonom
Über uns

Ein verlässlicher Partner
in jeder Phase des Weges

Warum ImmiLex

In ein neues Land zu ziehen ist ein Lebensprojekt. Es sollte kein bürokratisches Labyrinth sein.

ImmiLex wurde gegründet aus der Überzeugung, dass Menschen, die in die Schweiz ziehen, mehr brauchen als eine standardisierte Beratung: einen verlässlichen Partner, der den Prozess kennt, jeden Schritt begleitet und auf jede Anfrage zeitnah reagiert.

Unser Ziel ist es, hochwertige Dienstleistungen für Privatpersonen, Familien und Unternehmen aller Grössen zugänglich zu machen.

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Unser Ansatz
Individualisierung

Jeder Fall ist einzigartig. Wir erarbeiten massgeschneiderte Lösungen, die auf die konkrete Situation jedes Kunden abgestimmt sind.

Schnelligkeit

Kurze Antwortzeiten und proaktives Follow-up. Sie müssen uns nicht hinterherlaufen – wir informieren Sie proaktiv über jeden Fortschritt in Ihrem Dossier.

Rundum-Unterstützung

Wir begleiten Sie durch jeden Schritt des Verfahrens: von der ersten Beratung über die Zusammenstellung der Unterlagen bis zur Einreichung und abschliessenden Bestätigung.

Professionalität

Fundierte Kenntnisse des Schweizer Einwanderungsrechts, kontinuierliche Weiterbildung und ein rigoroser Ansatz bei jedem Dossier.

Bewilligung L • Schweiz

Kurzaufenthalt — bis zu 24 Monate

Für Verträge von 3 Monaten bis 364 Tagen. EU/EFTA: Gemeinderegistrierung innerhalb von 14 Tagen. Nicht-EU: Arbeitgebersponsoring + SEM-Genehmigung, kontingentpflichtig.

Verträge < 3 Monate: keine Bewilligung erforderlich, jedoch obligatorische Online-Meldung vor Arbeitsbeginn. Verträge 12+ Monate: Anrecht auf Bewilligung B, nicht L.

Bewilligung L — in Kürze

EU/EFTA

Kein Kontingent. Gemeinderegistrierung innerhalb von 14 Tagen mit Ausweis und Vertrag. Arbeitgeber- oder Berufswechsel mit kantonaler Meldung möglich.

Nicht-EU

Bundeskontingent (4.000 Bewilligungen 2026). Inländervorrang + hohe Qualifikation erforderlich. SEM-Genehmigung nach kantonaler Vorabgenehmigung.

Dauer und Umwandlung

Max. 12 Monate, verlängerbar bis total 24 Monate. Nach 24 Monaten ununterbrochener Arbeit: Bewilligung B möglich.

Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Einreise

1

Einreise mit Arbeitsvertrag

EU/EFTA-Staatsangehörige reisen frei ein. Arbeit darf erst nach Anmeldung beginnen.

EU/EFTA
2

Gemeinderegistrierung (innerhalb von 14 Tagen)

EU/EFTA-Ausweis und Vertrag beim Einwohneramt. Bewilligung L wird von der Gemeinde ausgestellt.

Applicant + ImmiLexWithin 14 days
3

Krankenversicherung (innerhalb von 3 Monaten)

Obligatorisch, rückwirkend ab Einreisedatum.

Within 3 months

Honorare

Orientierende Beratung

CHF 250

1 Stunde • Abzug bei Mandat

  • EU- vs. Nicht-EU-Einschätzung
  • Kantonsauswahl
  • Prüfung Inländervorrang

EU/EFTA — Registrierungsunterstützung

CHF 950

Beratungsgebühr abgezogen

  • Dokumentenvorbereitung
  • Beratung Krankenversicherung
  • AHV-Unterstützung

Behördenkosten:

  • Kantonale Gebühren: CHF 60–120
  • SEM Biometrie-Karte: CHF 20
  • Visum Typ D: ca. CHF 80

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mit Bewilligung L den Arbeitgeber wechseln?

EU/EFTA: ja, mit kantonaler Meldung. Nicht-EU: nein, die Bewilligung ist an Arbeitgeber und Kanton gebunden. Ein Wechsel erfordert einen neuen Antrag und verbraucht ein neues Kontingent.

Mein Vertrag ist 18 Monate. Bewilligung L oder B?

EU/EFTA: Verträge 12+ Monate berechtigen zur B, nicht L. Für Nicht-EU ist es bei 12+ Monaten vorzuziehen, direkt B zu beantragen.

Wie lange dauert das Nicht-EU-Verfahren?

Kanton: 2–6 Wochen. SEM: 2–6 Wochen. Visum: 1–3 Wochen. Gesamtschätzung: 6–16 Wochen.

Bewilligung B • Schweiz

Langzeitaufenthalt — die Hauptbewilligung

Arbeit, Selbstständigkeit, Familiennachzug, Studium und Aufenthalt ohne Arbeit. EU/EFTA: 5 Jahre bei Anmeldung. Nicht-EU: 1 Jahr verlängerbar, kontingentpflichtig (4.500 Bewilligungen 2026).

2026: 4.500 B für Nicht-EU. Im September 2025 waren rund 48% der Kontingente verfügbar. Kroatische Staatsangehörige mit voller Freizügigkeit ab 1. Januar 2025.

Bewilligung B — die Standardbewilligung

EU/EFTA

5-jährige B-Bewilligung bei Gemeinderegistrierung innerhalb von 14 Tagen. Kein Kontingent, kein Inländervorrang. Freier Arbeitgeberwechsel; Tätigkeitswechsel mit kantonaler Meldung.

Nicht-EU

Bundeskontingent (4.500 Bewilligungen 2026). Zunächst 1 Jahr, verlängerbar. Arbeitgebersponsoring + Inländervorrang. Hohe Qualifikation erforderlich.

Arbeitgeberwechsel

B-Inhaber können den Arbeitgeber in der Regel mit kantonaler Meldung wechseln, ohne neues Kontingent. Ist die Bewilligung an eine bestimmte Stelle gebunden, ist ein formeller Antrag erforderlich.

Anmeldung innerhalb von 14 Tagen

1

Einreise mit Vertrag (12+ Monate oder unbefristet)

EU/EFTA-Staatsangehörige reisen frei ein. Arbeit darf erst nach Anmeldung beginnen.

EU/EFTA
2

Gemeinderegistrierung (innerhalb von 14 Tagen)

EU/EFTA-Ausweis, Vertrag, Wohnungsnachweis. 5-jährige B-Bewilligung.

Applicant + ImmiLexWithin 14 days
3

AHV, Krankenversicherung, MWST

Krankenversicherung innerhalb von 3 Monaten. Selbstständige: AHV bei der Ausgleichskasse. MWST ab CHF 100.000.

Within 3 months

Honorare

Orientierende Beratung

CHF 250

1 Stunde • Abzug bei Mandat

  • Bewilligungskategorie
  • Optimaler Kanton
  • Zeit- und Kostenschätzung

EU/EFTA — Registrierung

CHF 1.450

Beratungsgebühr abgezogen

  • Dokumentenvorbereitung
  • Beratung AHV und Krankenversicherung

Verlängerung Bewilligung B

CHF 550

EU/EFTA und Nicht-EU • Jährliche Verlängerung

  • Dokumentenprüfung
  • Kantonale Einreichung
  • Bestätigungs-Follow-up

Häufig gestellte Fragen

Verliere ich die B-Bewilligung, wenn ich meinen Job verliere?

EU/EFTA: kann mindestens 6 Monate bleiben, um Arbeit zu suchen, als arbeitssuchend gemeldet. Nicht-EU: komplexere Situation, je nach Kanton.

Wann kann ich Niederlassungsbewilligung C beantragen?

EU-15/EFTA: nach 5 Jahren. Die meisten anderen Nicht-EU: nach 10 Jahren. Integrationsanforderungen einschliesslich Sprache.

Zählt Zeit mit Bewilligung L für C?

Nein. Die Zählung zur C beginnt ab dem Datum der B-Bewilligung.

Bewilligung C • Schweiz

Niederlassung — der stärkste Status

Unbefristeter Aufenthalt, freie Berufswahl und kantonale Mobilität ohne Einschränkungen. Nach 5 Jahren für EU-15/EFTA, nach 10 Jahren für andere. Sprache B1/A2 und finanzielle Unabhängigkeit.

EU-15-Länder: Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden + EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen). Alle anderen: 10 Jahre.

Bewilligung C — Niederlassungsbewilligung

Die Bewilligung C gewährt unbefristeten Aufenthalt, volle Berufsfreiheit und Kantonswechsel ohne Vorabgenehmigung. Sie ist nicht an eine Erwerbstätigkeit oder ein Einkommen gebunden und wird alle 5 Jahre bestätigt.

Nach 5 Jahren (EU-15/EFTA)

Staatsangehörige der 14 EU-15-Länder und 3 EFTA-Länder: nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmässigen Aufenthalts aufgrund bilateraler Niederlassungsabkommen. Kein Kontingent.

Nach 10 Jahren (andere)

Die meisten anderen Nicht-EU-Staatsangehörigen: nach 10 Jahren ununterbrochenen rechtmässigen Aufenthalts mit B-Bewilligung. Kein Kontingent.

Weg zur Staatsbürgerschaft

Einbürgerung: Bewilligung C + 10 Jahre Gesamtaufenthalt, davon 3 in den 5 Jahren vor der Einreichung. Sprache B1/A2. Die Jahre 8–18 zählen doppelt (Art. 9 BüG).

Was benötigt wird

01

Sprache B1 mündlich / A2 schriftlich

Auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch (Sprache des Kantons). Zertifikat von SEM-anerkannter Institution.

Obligatorisch
02

Finanzielle Unabhängigkeit

Keine Sozialhilfeabhängigkeit zum Zeitpunkt des Antrags. Jüngste Abhängigkeit (letzte 3 Jahre) kann zur Ablehnung führen.

Obligatorisch
03

Einhaltung der Rechtsordnung

Keine schwere Strafverurteilung.

Obligatorisch
04

Ununterbrochener rechtmässiger Aufenthalt

Keine Unterbrechung: in der Regel nicht mehr als 6 aufeinanderfolgende Monate oder 12 Monate insgesamt in 3 Jahren.

Obligatorisch

Antrag beim kantonalen Amt

1

Berechtigungsprüfung

Bestätigung der Wartefrist und Integrationskriterien. Vorprüfung enthalten.

Applicant + ImmiLex
2

Sprachzertifikat

Das SEM veröffentlicht die aktuelle Liste anerkannter Zertifikate.

ApplicantBefore application
3

Antrag beim kantonalen Amt

Der Kanton prüft Integration und Aufenthaltsgeschichte. Wir bereiten das vollständige Dossier vor.

Applicant + ImmiLex4–12 weeks
4

Bewilligung C ausgestellt

Unbefristet gültig, alle 5 Jahre bestätigt.

CantonConfirmed every 5 years

Honorare

Orientierende Beratung

CHF 250

1 Stunde • Abzug bei Mandat

  • Prüfung der Wartefrist
  • Sprachanforderungen Ihres Kantons
  • Genehmigungswahrscheinlichkeit

Behördenkosten:

  • Kantonale Gebühren: CHF 60–150
  • Biometrie-Karte: CHF 20
  • Sprachtest: CHF 100–300
  • Strafregisterauszug: CHF 20

Häufig gestellte Fragen

Ich bin seit 5 Jahren in der Schweiz. Bekomme ich C automatisch?

Nein. Die Wartefrist ist notwendig, aber nicht ausreichend. Sie müssen Integrationskriterien erfüllen. Für die meisten Nicht-EU beträgt die Frist 10 Jahre, nicht 5.

Ich habe kein Sprachzertifikat. Was tue ich?

Manche Kantone akzeptieren eine eidesstattliche Erklärung für langjährige Einwohner. Wir prüfen die Praxis Ihres Kantons.

Kann ich C nach Erhalt verlieren?

Ja: längere Abwesenheit (>6 Monate ohne Genehmigung), schwere Strafverurteilung, Betrug. Alle 5 Jahre bestätigt.

Kann ich mit C den Kanton wechseln?

Ja, frei. Einfach in der neuen Gemeinde anmelden.

Bewilligung G • Schweiz

Grenzgänger — im Ausland wohnen, in der Schweiz arbeiten

Für Personen, die in der Schweiz arbeiten und ihren Hauptwohnsitz im Ausland behalten. EU/EFTA: kein Inländervorrang. Nicht-EU in Grenzzonen: Inländervorrang + 6+ Monate Wohnsitz.

EU/EFTA: keine Zonenbeschränkung. Wohnsitz in jedem EU/EFTA-Staat, Arbeit überall in der Schweiz. Nicht-EU: Wohnsitz in einer Grenzzone seit 6+ Monaten + Inländervorrang.

Bewilligung G — für im Ausland Wohnende

EU/EFTA

Kein Kontingent, kein Inländervorrang. Keine Zonenbeschränkung. Verträge 12+ Monate: 5-jährige Bewilligung. Verträge <12 Monate: für die Vertragsdauer.

Nicht-EU in Grenzzone

Möglich bei Wohnsitz in einer anerkannten Grenzzone seit mindestens 6 ununterbrochenen Monaten. Inländervorrang: der Arbeitgeber muss das Fehlen geeigneter Kandidaten nachweisen. Kontingentpflichtig.

Selbstständige EU/EFTA

Möglich, wenn der Hauptstandort in der Schweiz liegt oder Dienstleistungen für Schweizer Kunden erbracht werden. Kantonale Praxis: mindestens 3 laufende Kunden.

Antrag beim Kanton des Arbeitsortes

1

Antrag beim Kanton des Arbeitsortes

G wird im Kanton beantragt, wo die Arbeit stattfindet, nicht im Wohnortkanton. Für Angestellte: in der Regel der Arbeitgeber. Für Selbstständige: der Antragsteller.

Employer or Applicant + ImmiLex
2

Kantonale Prüfung und Ausstellung

Der Kanton prüft EU/EFTA-Staatsangehörigkeit, Arbeitsverhältnis und Auslandswohnsitz. Zeitrahmen: 2–4 Wochen.

Canton2–4 weeks
3

Quellensteuer und AHV

Grenzgänger unterliegen der vom Schweizer Arbeitgeber abgezogenen Quellensteuer. AHV-Beiträge in der Schweiz.

Swiss employer

Honorare

Orientierende Beratung

CHF 250

1 Stunde • Abzug bei Mandat

  • Bestätigung Bewilligungstyp (G vs. B)
  • Zuständiger Kanton
  • Anwendbare Steuerabkommen

EU/EFTA — G-Service

CHF 1.100

Beratungsgebühr abgezogen

  • Dokumentenvorbereitung
  • Kantonale Einreichung
  • Beratung Quellensteuer und AHV
  • Verlängerungserinnerungen

Behördenkosten:

  • Kantonale Gebühren: CHF 60–100
  • Biometrie-Karte: CHF 20

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mit Bewilligung G in der Schweiz übernachten?

Ja, während der Arbeitswoche. Sie müssen jedoch mindestens einmal pro Woche an Ihren Hauptwohnsitz im Ausland zurückkehren.

Wenn ich in die Schweiz ziehe, verliere ich G?

Ja. In diesem Fall müssen Sie eine Bewilligung B beantragen (5 Jahre für EU/EFTA-Staatsangehörige).

Ich bin Nicht-EU in der Nähe der Grenze. Kann ich in der Schweiz arbeiten?

Ja, aber mit strengeren Bedingungen. Sie müssen seit 6+ Monaten in einer anerkannten Grenzzone wohnen. Ihr Arbeitgeber muss den Inländervorrang bestehen. Wir prüfen die Machbarkeit in der Beratung.

Kann meine Familie in die Schweiz kommen?

Als G-Inhaber wohnen Sie im Ausland. Der Schweizer Familiennachzug gilt nur für B-Inhaber.

Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit • Schweiz

In der Schweiz leben — ohne zu arbeiten

Für Rentner und finanziell unabhängige Personen. EU/EFTA: finanzielle Mittel + Versicherung. Nicht-EU: direkte persönliche Bindungen mit der Schweiz. Pauschalsteuer für HNWI verfügbar.

Nicht-EU: Das Bundesgericht verlangt Beziehungen zur Schweiz unabhängig von Familienverbindungen. Ein bereits ansässiges Familienmitglied genügt allein nicht.

EU/EFTA vs. Nicht-EU — unterschiedliche Regeln

EU/EFTA

Recht auf 5-jährige B-Bewilligung mit: finanziellen Mitteln über dem SKOS-Richtwert (~CHF 2.259/Monat für Einzelpersonen) und umfassender Krankenversicherung. Gemeinderegistrierung innerhalb von 14 Tagen. Kein Nachweis von Schweizerbindungen erforderlich.

Nicht-EU

Wesentliche finanzielle Mittel (Bundesminimum CHF 25.200/Jahr, Kantone verlangen oft viel mehr), Krankenversicherung, 183+ Tage/Jahr in der Schweiz und direkte persönliche oder soziokulturelle Bindungen unabhängig von Familienverbindungen (Bundesgerichtspraxis).

Anmeldung nach der Einreise

1

Auswahl Kanton und Unterkunft

Kantone interpretieren die Finanzschwelle unterschiedlich. Wir empfehlen den geeignetsten Kanton für Ihr Profil.

ImmiLex
2

Krankenversicherung

Obligatorisch innerhalb von 3 Monaten nach Einreise, rückwirkend.

Obligatorisch within 3 months
3

Gemeinderegistrierung (innerhalb von 14 Tagen)

Pass/Ausweis, Nachweis finanzielle Mittel, Versicherung. 5-jährige B-Bewilligung.

Applicant + ImmiLexWithin 14 days

Honorare

Orientierende Beratung

CHF 250

1 Stunde • Abzug bei Mandat

  • EU vs. Nicht-EU
  • Kantonsauswahl
  • Anwendbarkeit Pauschalsteuer
  • Realistische Finanzschwellen

EU/EFTA — Registrierung

CHF 1.300

Beratungsgebühr abgezogen

  • Finanzdokumentation
  • Beratung Krankenversicherung
  • Gemeinderegistrierung

Häufig gestellte Fragen

Kann ich passives Einkommen beziehen?

Ja. Das Verbot betrifft aktive Erwerbstätigkeit. Kapitalerträge, Renten, Dividenden und ausländische Mieteinnahmen sind erlaubt.

Was sind 'Schweizerbindungen' für Nicht-EU-Staatsangehörige?

Das Bundesgericht verlangt direkte Verbindungen unabhängig von Familienverbindungen: Mitgliedschaft in lokalen Vereinen, dokumentierte längere Aufenthalte, Immobilienbesitz mit effektiver Nutzung.

Wie hoch ist die Finanzschwelle für Nicht-EU-Staatsangehörige?

Bundesebene: CHF 25.200/Jahr (Einzelperson). Teure Kantone (Zürich, Genf, Waadt) erwarten CHF 80.000–120.000/Jahr oder mehr.

Was ist die Pauschalsteuer?

Pauschalsteuer auf Basis der Lebenshaltungskosten in der Schweiz statt des weltweiten Einkommens. Erfordert keinen Schweizer Steuersitz in den letzten 10 Jahren und keine Erwerbstätigkeit.

Startup & Selbstständige • Schweiz

Unternehmen in der Schweiz gründen — EU oder Nicht-EU

EU/EFTA: einfache Gemeinderegistrierung. Nicht-EU: Wirtschaftsinteressentest — Arbeitsplatzschaffung, Branchendiversifizierung, Investitionen. Professioneller Businessplan unverzichtbar.

Alternativer Weg für Nicht-EU: Inhaber einer C-Bewilligung sowie Ehegatten von Schweizer Staatsangehörigen oder C-Inhabern haben ein gesetzliches Recht auf Selbstständigkeit ohne Wirtschaftsinteressentest.

EU/EFTA vs. Nicht-EU — unterschiedliche Anforderungen

EU/EFTA

Gemeinderegistrierung innerhalb von 14 Tagen mit Nachweis begonnener Tätigkeit. Der Kanton kann keine hohen Anforderungen stellen. 5-jährige B-Bewilligung.

Nicht-EU

Wirtschaftlicher Interessentest: Schaffung von Arbeitsplätzen für Schweizer, Branchendiversifizierung, wesentliche Investitionen, neue Aufträge für die Schweizer Wirtschaft. Hochschulabschluss + Berufserfahrung erforderlich.

Alternativer Weg

C-Inhaber, Ehegatten von Schweizer Staatsangehörigen und C-Inhaber: gesetzliches Recht auf Selbstständigkeit ohne Wirtschaftsinteressentest.

Einreise, Anmeldung, Start in dieser Reihenfolge

1

Tätigkeitsnachweis vorbereiten

Schweizer Geschäftsadresse, allfällige Kundenverträge oder Rechnungen. Der Kanton kann keine hohen Anforderungen stellen, aber ein gewisser Nachweis ist erforderlich.

Applicant + ImmiLex
2

Gemeinderegistrierung (innerhalb von 14 Tagen)

EU/EFTA-Ausweis, Tätigkeitsdokumentation, Wohnungsnachweis. 5-jährige B-Bewilligung.

Applicant + ImmiLexWithin 14 days
3

AHV-Anmeldung als Selbstständige/r

Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse mit Rechnungen und Verträgen.

AusgleichskasseAs soon as possible

Honorare

Orientierende Beratung

CHF 250

1 Stunde • Abzug bei Mandat

  • EU vs. Nicht-EU
  • Machbarkeit Wirtschaftsinteressentest
  • Kantonsauswahl
  • GmbH/AG vs. Einzelunternehmen

EU/EFTA — Registrierung Selbstständige/r

CHF 1.650

Beratungsgebühr abgezogen

  • Tätigkeitsdokumentation
  • Gemeinderegistrierung und Bewilligung B
  • AHV-Anmeldung
  • MWST-Beratung

Weitere Kosten:

  • Kantonale Gebühren: CHF 60–150
  • Visum Typ D: ca. CHF 80
  • Einzelunternehmen (<CHF 100k): kostenlos; darüber: CHF 150
  • GmbH: ca. CHF 500 (Mindestkapital CHF 20.000)

Häufig gestellte Fragen

Ich bin EU und freiberuflich. Brauche ich ein Unternehmen?

Nein. Sie können als Einzelunternehmer tätig sein. Sie benötigen Bewilligung B (Gemeinderegistrierung) und AHV-Anmeldung. Handelsregistereintrag erst ab CHF 100.000 Umsatz obligatorisch.

Wie viele Kunden brauche ich als Selbstständige/r?

Für Grenzgänger-Bewilligung G: kantonale Praxis in der Regel 3+ laufende Kunden. Für Bewilligung B: weniger strenge Schwelle, aber das Unternehmen muss nachhaltig sein.

Ich bin Nicht-EU mit Bewilligung C. Kann ich ein Unternehmen gründen?

Ja, Sie haben ein gesetzliches Recht auf Selbstständigkeit ohne Wirtschaftsinteressentest.

Was passiert bei der Verlängerung, wenn das Startup seine Ziele nicht erreicht hat?

Für Nicht-EU dauert die Erstbewilligung 2 Jahre. Der Kanton prüft, ob das Unternehmen die Businessplan-Ziele erreicht hat. Andernfalls kann die Verlängerung verweigert werden.

Einbürgerung • Schweiz

Schweizer Staatsbürgerschaft — von der Berechtigung bis zum Pass

Nach 10 Jahren legalem Aufenthalt (Bewilligung C erforderlich) bietet die Schweiz ein strukturiertes Einbürgerungsverfahren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene. Sprache B1/A2, Integrationskriterien, Strafregisterauszug.

Wer kann einen Antrag stellen — Hauptvoraussetzungen

Die Einbürgerung ist ein Recht, keine Ermessensleistung — wenn alle Kriterien erfüllt sind, muss der Kanton sie gewähren. Das Verfahren umfasst Gemeinde, Kanton und das Bundesamt SEM.

01

10 Jahre gesamter legaler Aufenthalt

Die Jahre 8–18 in der Schweiz zählen doppelt (Art. 9 BüG). Zeit mit Studentenausweis zählt zur Hälfte.

Obligatorisch
02

Niederlassungsbewilligung C zum Zeitpunkt der Antragstellung

Ohne Bewilligung C ist eine Einbürgerung nicht möglich. Bewilligung C erfordert 5 Jahre (EU-15/EFTA) oder 10 Jahre (andere) kontinuierlichen Aufenthalt.

Obligatorisch
03

Sprache B1 mündlich / A2 schriftlich

In der Kantonssprache (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch). Zertifikat von einer vom SEM anerkannten Institution.

Obligatorisch
04

Finanzielle Unabhängigkeit

Keine Abhängigkeit von Sozialhilfe in den 3 Jahren vor dem Antrag. Keine ausstehenden Steuerschulden.

Obligatorisch
05

Integration

Respekt vor den Verfassungswerten, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, Kenntnisse der Schweizer Institutionen.

Obligatorisch
06

Sauberes Strafregister

Keine schwere strafrechtliche Verurteilung. Geringfügige Vergehen werden fallweise beurteilt.

Obligatorisch

Gemeinde, Kanton und Bund — drei Ebenen

1

Vorprüfung der Berechtigung

Wir prüfen Aufenthaltsjahre, C-Bewilligungsstatus, Sprachniveau und Integrationskriterien. Wir identifizieren den günstigsten Kanton, falls Flexibilität besteht.

ImmiLex
2

Sprachzertifikat

Erwerb des B1 mündlich / A2 schriftlich Zertifikats von einer SEM-anerkannten Institution. Dauer: 1–3 Monate.

Antragsteller
3

Gemeindedossier

Antrag bei der Wohngemeinde. Unterlagen: Wohnsitzbestätigung, Sprachzertifikat, Steuererklärungen (3 Jahre), Strafregisterauszug.

Antragsteller + ImmiLex · 2–6 Monate
4

Kantonale Prüfung

Der Kanton prüft alle Kriterien. Einige Kantone verlangen ein Integrationsgespräch. Dauer: 2–6 Monate.

Kanton
5

Bundesamt SEM

Das SEM erteilt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung. Dauer: 2–4 Monate.

SEM
6

Einbürgerungsfeier

Die Gemeinde stellt die Einbürgerungsurkunde aus. Von der Antragstellung bis zum Pass: typischerweise 12–24 Monate insgesamt.

Gemeinde

Erleichterte Einbürgerung — kürzere Fristen

Ehegatte eines Schweizer Bürgers

Nach 5 Jahren legalem Aufenthalt in der Schweiz + 3 Jahren Ehe. Erleichtertes Verfahren: keine kantonale Anforderung der C-Bewilligung.

Nachkommen der dritten Generation

Enkel von Einwanderern, die in der Schweiz aufgewachsen sind. Vereinfachtes Verfahren, mit Altersgrenze.

Staatenlose

Aufenthaltsvoraussetzungen auf 5 Jahre reduziert.

Honorare

Orientierende Beratung

CHF 250

1 Stunde • Abzug bei Mandat

  • Berechtigungsprüfung
  • Erforderliche Jahre und C-Bewilligungsstatus
  • Kantonsauswahl und Zeitplan

Behördenkosten:

  • Gemeindegebühren: CHF 100–500 je nach Kanton
  • Kantonsgebühren: CHF 100–800 je nach Kanton
  • Bundesgebühr SEM: CHF 100
  • Strafregisterauszug: CHF 20
  • Sprachtest: CHF 100–300

Häufige Fragen

Verliere ich meine bisherige Staatsangehörigkeit?

Die Schweiz erlaubt grundsätzlich die doppelte Staatsbürgerschaft. Sie müssen Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Prüfen Sie die Regeln Ihres Heimatlandes — manche Länder erlauben keine doppelte Staatsbürgerschaft.

Kann ich mich mit Bewilligung B (ohne C) einbürgern lassen?

Nein. Bewilligung C ist eine obligatorische Voraussetzung zum Zeitpunkt des Antrags. Sie müssen zuerst C erhalten und dann die Einbürgerung beantragen.

Zählen Jahre mit Bewilligung L?

Nein. Nur Jahre mit Bewilligung B oder C zählen zu den 10 Jahren. Die Jahre 8–18 zählen doppelt; Jahre mit Studentenausweis zählen zur Hälfte.

Kann ich in einem beliebigen Kanton einen Antrag stellen?

Sie müssen im Kanton Antrag stellen, in dem Sie derzeit gemeldet sind. Antragsteller mit Flexibilität können Kantone mit schnelleren und günstigeren Verfahren wählen (z.B. Schaffhausen, Glarus).

Was passiert, wenn der Kanton ablehnt?

Eine Ablehnung muss begründet werden und kann vor dem kantonalen Verwaltungsgericht und letztlich vor dem Bundesgericht angefochten werden.

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